AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Musikverlag Schneider-Wahl (Label World-Music.cd)


§ 1 Kundeninformationen

Die Allgemeinen Informationen zum Musikverlag Schneider finden Sie im Bereich Impressum und Kontakt. Angebotene Dienstleistungen finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten des Musikverlag Schneider über die Eingabeseite www.world-music.cd, die auf www.worldmusic-cd.info weitergeleitet ist.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages sind die Herstellung und Duplizierung von Ton-, Bild- und Datenträgern und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

(3) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden sowie die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Käufer verbindlich, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

(4) Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

§ 3 Informationspflichten

(1) Der Käufer ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Käufers ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Käufer verpflichtet, uns diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.

(2) Macht der Käufer falsche Angaben zu Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, so können wir, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

(3) Wir senden dem Käufer an die bei der Registrierung vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durch den Käufer eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang der Bestellung bestätigen und der Käufer die "Kundeninformationen" erhält.

(4) Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu informieren, wenn diese E-Mail ihn nicht unmittelbar nach Abgabe der Bestellung erreicht hat. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

§ 4 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen uns und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Die Widerrufsfrist beginnt aber nicht, bevor wir unseren Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht und unseren Pflichten nach § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachgekommen sind.
Der Widerruf muss in Textform erfolgen. Er kann bei Warenlieferungen auch durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Er muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden.
Die Ware ist sofort nach Ausübung des Widerrufsrechts auf unsere Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 EUR hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht, wenn die Ware nicht durch Paket versendet werden kann. In diesem Fall werden wir die Ware abholen lassen.
Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach § 357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei Vorliegen eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages auch nach § 358 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die ausführlichen Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts stehen dem Käufer unter der Rubrik Kundeninformationen jederzeit zur Verfügung.
Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher
Bestimmungen u. a. nicht bei Verträgen:

* zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
* zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
* Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

§ 5 Lieferzeit

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind freibleibend.
(2) Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, nachdem alle zur Produktion notwendigen
Komponenten vorliegen und alle Einzelheiten des Auftrages abgesprochen sind.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc. sind auch im Fall verbindlich vereinbarter Termine und Fristen nicht zu vertreten. Dies gilt auch für die Liefer- und Leistungsverzögerung bei Vor- und Unterlieferanten. (dies dürfte unwirksam sein) In den vorgenannten Fällen verlängert sich die Lieferungs-bzw. Leistungszeit um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn Leistungen ausbleiben, die von Dritten erwartet werden.

§ 6 Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Eine produktionsbedingte Abweichung der Liefermenge pro beauftragtem Titel (Datenträger) sowie bei Drucksachen von plus/minus 10% wird vom Besteller akzeptiert.
(2) Der Besteller liefert an den Musikverlag Schneider. das zur Durchführung des Auftrages erforderliche Produktionsmaterial, wie Master Datenträger, Druckdaten, Label-Filme, Lithomaterialien etc. entsprechend den Spezifikationen des Musikverlag Schneider. Von Master Datenträgern erhält der Musikverlag Schneider ausschließlich Duplikate. Master müssen in doppelter Ausfertigung angeliefert werden. Wurde bzgl. Master- und Filmarchivierung keine anders lautende Vereinbarung getroffen, so werden Master- und Druckdaten spätestens ein halbes Jahr nach Übergabe vernichtet.
(3) Der Besteller haftet für technisch einwandfreie Master Datenträger, Label-Filme, Lithomaterialien etc..
Der Musikverlag Schneider ist nicht verpflichtet, die Ausführungsunterlagen zu überprüfen oder die produzierten Bild-, Ton- und Datenträger zu testen. Der Kunde garantiert dem Musikverlag Schneider die Virenfreiheit der Masterdatenträger. Liefert der Kunde Produktionsmaterial, welches nicht den Spezifikationen des Musikverlag Schneider entspricht, so ist der Musikverlag Schneider berechtigt, das Produktionsmaterial zu Lasten und auf Kosten des Bestellers zu ergänzen, zu verbessern oder zurückzusenden.
(4) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen, es sei denn, dass die teilweise
Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat.

§ 7 Versand

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt der Musikverlag Schneider den Transportweg und die Transportmittel. Dabei wird nicht für den billigsten Versand gehaftet. Die Kosten des Versandes werden dem Besteller in Rechnung gestellt zzgl. einer Vorlageprovision von 5% des Rechnungswertes.
(2) Wünscht der Besteller Lieferung an Dritte, so können etwaige Mehrkosten für Verpackung und Transport gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Gefahrenübergang

(1) Bei allen Sendungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über.
(2) Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder auf seine Veranlassung auf Lager genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft vom Musikverlag Schneider auf den Besteller über. Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht auf einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung oder technischer Mängel (Fabrikations- oder Materialfehler) beruht.

§ 9 Preise

(1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet, insbesondere auch der Mehraufwand, der durch die Nichteinhaltung der Spezifikationen entsteht.

§ 10 Zurückbehaltung und Aufrechnung

(1) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklären und auch nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
(2) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Zahlungen

(1) Alle Zahlungen werden stets zunächst auf die Kosten (Mahnspesen, Prozesskosten etc.), sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung und zwar auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Entgegenstehende Weisungen des Bestellers sind unwirksam.
(2) Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung der jeweils banküblichen Diskont- und Einzugsspesen entgegengenommen. Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen werden unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet und sind sofort fällig.
(3) Im Falle des Zahlungsverzuges, ist der Musikverlag Schneider berechtigt Verzugszinsen in Höhe der Zinsen für die Inanspruchnahme von Bankkrediten, gegenüber Verbrauchern mindestens jedoch in Höhe von 5%, gegenüber Unternehmern von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt durch diese Regelung unberührt.
(4) Die ersten drei Lieferungen erfolgen gegen Vorauskasse.

§ 12 Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

(1) Alle gelieferten Gegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Musikverlag Schneider. Der Besteller ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur solange berechtigt, als er sich nicht im Verzug befindet. Wenn der Besteller Ware weiterverkauft, so hat er den Eigentumsvorbehalt seinen Abnehmern gegenüber aufrecht zu erhalten. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Musikverlag Scneider. abgetreten. Die Abtretung von Forderungen gegen den Musikverlag Schneider durch den Besteller ist ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsabtretung offen zu legen. Falls im Vorbehaltseigentum vom Musikverlag Schneider stehende Ware oder dem zur Sicherheit abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Musikverlag Schneider. durch Übersendung des Pfändungs- oder Beschlagnahmeprotokolls unverzüglich zu benachrichtigen. Alle Kosten einer Intervention vom Musikverlag Schneider trägt der Besteller.
(2) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
(3) Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
(5) Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
(6) Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

§ 13 Gewährleistung

(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Verkehr mit Unternehmern haben wir bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache und verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware in einem Jahr.
(2) Geringfügige Farbabweichungen auf den Bild-, Ton-, Datenträgern oder bei Druckmaterialien im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Besteller nicht zur Ablehnung der Abnahme und stellen keinen Fehler dar, der zur Minderung, Wandelung oder Schadenersatz berechtigt.
(3) Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten.
(5) Wenn wir einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft haben, der Unternehmer diese Sache an einen Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten gesetzlichen Rechte zu. Diese Rechte verjähren in den Fristen des § 479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478 und 479 BGB werden durch die Ziffern 1. bis 3. nicht berührt.

§ 14 Haftungsbeschränkungen im Verkehr mit Unternehmern

In allen Fällen, in denen wir im Verkehr mit Unternehmern aufgrund vertraglicher oder gesetzlicherAnspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen der Sätze 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Für den Verlust oder die Beschädigung der vom Besteller angeforderten Unterlagen haftet der Musikverlag Schneider in Höhe des Materialwertes.

§ 15 Gewerbliche Schutzrechte

(1) Der Besteller garantiert, dass er alle Herstellungsrechte für die herzustellenden Bild-, Ton- und Datenträger einschließlich der dazugehörigen Labels, Textheft und Inlaycards etc. besitzt. Der Besteller versichert und steht dafür ein, dass eine solche Herstellung keine Verletzung von Urheber- und sonstigen Schutzrechten darstellt. Der Besteller hat den Musikverlag Schneider von jeglichen Kosten schadlos zu halten und von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die im weitesten Sinne aufgrund von Urheber- und sonstigen Rechten in Zusammenhang mit der Herstellung der im Auftrag gegebenen Bild-, Ton- und Datenträger geltend gemacht werden. Der Besteller verpflichtet sich ferner, die jeweils fälligen Gebühren nach Wahl des Musikverlag Schneider unmittelbar an die GEMA zu bezahlen oder an den Musikverlag Schneider zur Weiterleitung an die GEMA. Hierzu ist die Aufnahmemeldung an die GEMA mit dem Auftrag an den Musikverlag Schneider zu übersenden.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass dem Export der gelieferten Ware möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Der Musikverlag Schneider lehnt hierfür jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern solcher ausländischer Rechte in Anspruch genommen wird.

§ 16 Schriftform

Mündliche Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Musikverlag Schneider. Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, so tritt an Ihre Stelle eine Regelung, die im wirtschaftlichen Ergebnis der wirksamen Klauseln am nächsten kommt.

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

(1) Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand St. Ingbert vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
(2) Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.